Kirsch Messtechnik
Hauptstraße 40 - 95361 Ködnitz-Fölschnitz
Telefon: 49 9221 83801

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  • bild01Wir haben für jede Situation das richtige Messgerät!
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Produkte - Temperatur
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testo 112 - Eichfähiges Temperaturmessgerät
  • Hochgenaues, eichfähiges Temperaturmessgerät mit PTB-Bauartprüfung – zugelassen für amtliche Messungen
  • Ein ansteckbarer Temperaturfühler anschließbar – NTC- und Pt100-Fühler für zahlreiche Praxisanforderungen optional erhältlich
  • Dank wasser- und schmutzabweisender Schutzhülle TopSafe (optional) ideal für den Einsatz im Lebensmittelbereich
  • Nützliche Funktionen: Minimal-/Maximalwertspeicher und akustischer Alarm

Produktbeschreibung
Unser hochgenaues, eichfähiges Temperaturmessgerät testo 112 eignet sich ideal für amtliche Kontrollmessungen von Lebensmittelkontrolleuren, Gutachtern und Behörden.
Aufgrund des großen Messbereichs von -50 bis +300 °C ist das testo 112 auch für alle Bereiche der Lebensmittelkontrolle sowie bei Temperaturmessungen von Veterinären und Pathologen im Einsatz.
Am Fühlereingang können sowohl NTC-Fühler wie auch Pt100-Fühler angeschlossen werden, so dass ein großer Temperaturbereich von Tiefkühlwaren bis zur Fritteusenkontrolle abgedeckt wird.

Eichfähiges Temperaturmessgerät mit PTB-Bauartprüfung
Das Temperaturmessgerät testo 112 und ausgewählte Pt100- und NTC-Fühler (bitte zusätzlich bestellen) sind dank der PTB-Bauartprüfung und Eichfähigkeit für amtliche Kontrollmessungen zugelassen.
Für Ihre amtlichen Messungen führt die Testo AG vor dem Verkauf von Messgerät und Fühler(n) das Konformitätsbewertungsverfahren durch. Dieses neue Verfahren schreibt das Eichgesetz (MessEG) und die Eichverordnung (MessEV) vor, die seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten sind. Es löst die bisherige Ersteichung ab. Die eigenständige Durchführung einer Ersteichung (z.B. auf Antrag über das Eichamt oder über einen Dienstleister wie Testo Industrial Services) ist nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass für das Konformitätsbewertungsverfahren von Messgerät und Fühler(n) Gebühren anfallen (Bestell-Nummer 0520 0351 für das Messgerät und 0520 0361 für Fühler).

Das Temperaturmessgerät testo 112 – alle Vorteile im Blick
  • Verlässliche Präzision, bei tiefen und hohen Temperaturen: Dank NTC- und Pt100-Technologie können Sie sowohl bei tiefen Temperaturen in Kühlhäusern als auch bei hohen Temperaturen (z.B. bei der Fritteusenkontrolle) zuverlässige Messungen durchführen

  • NTC- und Pt100-Fühler passend für Ihre Praxisanforderungen: Verschiedene ansteckbare Temperaturfühler für die Lebensmittelkontrolle und ausgewählte eichfähige Fühler (z.B. Lebensmittel-Einstechfühler oder Luftfühler) – sind optional erhältlich. Stellen Sie sich Ihre Ausrüstung nach Ihren Wünschen zusammen

  • Sicherheit: Die integrierte Selbstüberprüfung im Temperaturmessgerät gibt Sicherheit vor Beginn der Messung

  • Tolle Ausstattung: großes, beleuchtetes Display, akustischer Alarm bei Grenzwertüberschreitung, Grenzwerte können selbst definiert werden, Minimal- und Maximalwerterkennung, Auto-Hold-Funktion

  • Praktisches Zubehör optional erhältlich: Kennen Sie unsere spülmaschinenfeste Schutzhülle TopSafe? Sie ist wasser- und schmutzabweisend und erfüllt in Verbindung mit einem gesteckten Temperaturfühler die Schutzklasse IP65. Profitieren Sie auch von den Vorteilen unseres testo-Schnelldruckers. Er ermöglicht den Messdatenausdruck direkt vor Ort mit Datum und Uhrzeit

Hinweis:
  • Das Temperaturmessgerät benötigt einen NTC- oder Pt100-Fühler zur Inbetriebnahme.
  • Die Messgenauigkeit setzt sich aus der Genauigkeit des Fühlers und der Genauigkeit des Gerätes zusammen.

Lieferumfang
Das eichfähige 1-Kanal Temperaturmessgerät testo 112 inklusive Kalibrierprotokoll und Batterien.

Datenblatt
Wichtiger Hinweis: Neues Eichgesetz/-Verordnung
Seit dem 01.01.2015 gibt es ein neues Eichgsetz (MessEG) und eine neue Eichverordnung (MessEV). Dies betrifft die bisherige Ersteichung, die nun in
ein neues Verfahren, das sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren geändet wurde. Das bedeutet, dass das Messgerät testo 112 inkl. Fühler ab sofort vor dem Verkauf durch den Hersteller gekennzeichnet und geprüft werden muss.
Für Sie als Kunde heißt dies, dass die eigenständige Durchführung einer Ersteichung auf Antrag über das Eichamt oder über einen Dienstleister wie TIS nicht mehr möglich ist. Die Nacheichung erfolgt wie bisher nach zwei Jahren über jedes Eichamt durch den Endkunden auf Antrag.
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